von Constructus » Mo, 28.01.2008 00:27
Hallo Merid,
auch ich bin kein Rechtsvertreter, habe aber gewisse jahrzehntelange Berufserfahrungen in ganz verschiedenen Firmen.
Wenn Du keinen irgendwie nachweisbaren Auftrag Deiner Firma in der Hand hast, kann die Firma im Streitfall immer behaupten, daß Du die Arbeiten zuhause insoweit freiwillig - und damit "umsonst" - gemacht hast, um Deinen Arbeitsplatz zu sichern.
Wenn Du nicht der (alleinige) Administrator der EDV bist, kann man Dir selbstverständlich im Streitfall immer ein Bein stellen, weil Du mit Deinen Makros ja sogar die EDV geschädigt haben könntest. Ganz abgesehen davon, wenn jemand anders die EDV administriert, ist es sicherlich ein leichtes, Datumsangaben zu ändern und dann zu behaupten, Du hättest die Makros garnicht zu Hause erstellt, sondern wohl nach Hause kopiert...
Wenn zu dem ganzen Thema dazu noch kein nachweisbarer Vertrag im Vorfeld besteht, kannst Du wahrscheinlich eine rechtliche Absicherung im Nachhinein vergessen - der Versuch einer gütlichen Einigung / Absprache ist wahrscheinlich das Einzige, was Dir bleibt. Ohne Rechtsvertreter ist ein jurischer Streit für Arbeitnehmer heuzutage sicher fast nie zu gewinnen - aber wenn es soweit ist, empfehlen Anwälte, trotz möglichem Gewinn vor dem Arbeitsgericht die Firma zu wechseln, weil man danach ziemlich sicher "kein Bein mehr an die Erde" bekommt.
Firmen werden jedenfalls auch immer behaupten, daß ohne Veranlassung durch Firmenerfordernisse die Arbeiten nicht erledigt worden wären und daher schon fast automatisch ein rechtlicher Eigentumsvorbehalt der Firma besteht. Soweit meine Kenntnisse reichen, wird der Urheberschutz im Arbeitsrecht sogar weitgehend ausgehebelt. Dazu gibt es in den Arbeitsrechtlichen Gesetzen eine Unzahl an Urteilen und Auslegungen. Wie gesagt, eine gütliche und freiwillige Einigung ist sinnvoll, die Idee einer rechtlichen Absicherung können wahrscheinlich nur erfahrene Juristen (sogar bis hin zu Patentanwälten) klären.
Du mußt schon für Dich allein entscheiden, ob Dir dies die Sache überhaupt wert wäre, ganz abgesehen von den Nerven, die Dich sowas kosten könnte... Und - die Erfahrung, die Du für Dich bei solchen Programmarbeiten gewinnst, kann Dir sowieso keiner nehmen; sieh dies vielleicht als eine Art unbarer Entlohnung an.
Gruß
Constructus
Hallo Merid,
auch ich bin kein Rechtsvertreter, habe aber gewisse jahrzehntelange Berufserfahrungen in ganz verschiedenen Firmen.
Wenn Du keinen irgendwie nachweisbaren Auftrag Deiner Firma in der Hand hast, kann die Firma im Streitfall immer behaupten, daß Du die Arbeiten zuhause insoweit freiwillig - und damit "umsonst" - gemacht hast, um Deinen Arbeitsplatz zu sichern.
Wenn Du nicht der (alleinige) Administrator der EDV bist, kann man Dir selbstverständlich im Streitfall immer ein Bein stellen, weil Du mit Deinen Makros ja sogar die EDV geschädigt haben könntest. Ganz abgesehen davon, wenn jemand anders die EDV administriert, ist es sicherlich ein leichtes, Datumsangaben zu ändern und dann zu behaupten, Du hättest die Makros garnicht zu Hause erstellt, sondern wohl nach Hause kopiert...
Wenn zu dem ganzen Thema dazu noch kein nachweisbarer Vertrag im Vorfeld besteht, kannst Du wahrscheinlich eine rechtliche Absicherung im Nachhinein vergessen - der Versuch einer gütlichen Einigung / Absprache ist wahrscheinlich das Einzige, was Dir bleibt. Ohne Rechtsvertreter ist ein jurischer Streit für Arbeitnehmer heuzutage sicher fast nie zu gewinnen - aber wenn es soweit ist, empfehlen Anwälte, trotz möglichem Gewinn vor dem Arbeitsgericht die Firma zu wechseln, weil man danach ziemlich sicher "kein Bein mehr an die Erde" bekommt.
Firmen werden jedenfalls auch immer behaupten, daß ohne Veranlassung durch Firmenerfordernisse die Arbeiten nicht erledigt worden wären und daher schon fast automatisch ein rechtlicher Eigentumsvorbehalt der Firma besteht. Soweit meine Kenntnisse reichen, wird der Urheberschutz im Arbeitsrecht sogar weitgehend ausgehebelt. Dazu gibt es in den Arbeitsrechtlichen Gesetzen eine Unzahl an Urteilen und Auslegungen. Wie gesagt, eine gütliche und freiwillige Einigung ist sinnvoll, die Idee einer rechtlichen Absicherung können wahrscheinlich nur erfahrene Juristen (sogar bis hin zu Patentanwälten) klären.
Du mußt schon für Dich allein entscheiden, ob Dir dies die Sache überhaupt wert wäre, ganz abgesehen von den Nerven, die Dich sowas kosten könnte... Und - die Erfahrung, die Du für Dich bei solchen Programmarbeiten gewinnst, kann Dir sowieso keiner nehmen; sieh dies vielleicht als eine Art unbarer Entlohnung an.
Gruß
Constructus