[gelöst]Dokument mit freier Lizenz

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Constructus
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[gelöst]Dokument mit freier Lizenz

Beitrag von Constructus »

Hallo zusammen,

ich hab mal wieder eine Frage, die nicht unmittelbar mit einer Funktion von OO zu tun hat.

Mir geht es darum, eine umfangreiche Textdatei ins Netz einzustellen (Fileserver), die zur Nutzung frei sein soll (freie Lizenz), bei der aber verhindert werden soll, daß sich jemand professionell das Werk "unter den Nagel reißt" und mir später gar die Weitergabe meines eigenen Schriftstückes verbieten könnte.

Hat jemand hier im Forum schon einmal mit so etwas zu tun gehabt? Folgende Links habe ich nachgelesen, aber finde den 2. angesprochenen Punkt nicht (frei soll in jedem Fall frei bleiben).>>
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Eigentlich benötige ich nur die Lizenz bzw. einen Text mit der Angabe, keinesfalls eine Rechtsberatung.

Ich freue mich auf eure Tipps

Constructus
Zuletzt geändert von Constructus am Di, 08.12.2009 15:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Stephan
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Re: Dokument mit freier Lizenz

Beitrag von Stephan »

Mir geht es darum, eine umfangreiche Textdatei ins Netz einzustellen (Fileserver), die zur Nutzung frei sein soll (freie Lizenz)
Was meinst Du konkret mit 'zur Nutzung frei'? Davon hängt maßgeblich die Wahl der Lizenz ab.
Freie Nutzung kann z.B. heißen nur lesen, kann aber z.B. auch heißen verändern dürfen, kann heißen Veränderungen zu gleichen bedingungen zu veröffentlichen oder zu anderen, usw. usw..
Hat jemand hier im Forum schon einmal mit so etwas zu tun gehabt?
Ich recht häufig, zuletzt z.B. für einen Beitrag von mir in:
http://it-republik.de/it/sonderhefte/openoffice/
und mir später gar die Weitergabe meines eigenen Schriftstückes verbieten könnte
um das zu verhindern braucht es keinerlei Lizenz oder Ähnliches, wenn Du Ersteller des Dokumentes bist gilt automatisch das Urheberrecht, das ausschließt das Dritte einen irgendwie gearteten Anspruch auf DEine Texte erhalten, solange Du ihnen nicht explizit entsprechende Rechte einräumst
aber finde den 2. angesprochenen Punkt nicht (frei soll in jedem Fall frei bleiben)
das ist dann aber eine andere Forderung als Dein zweiter Punkt beschreibt, denn dort ging es gedanklich um die Erlangung der Urheberschaft durch Dritte (was in Deutschland ohnehin nicht möglich ist, da nur Nutzungsrechte übertragbar sind)
Eigentlich benötige ich nur die Lizenz bzw. einen Text mit der Angabe
es gibt nicht "die" Lizenz, sondern es gibt diverse Lizenzen, die in Frage kämen.

Ich persönlich würde Dir nicht empfehlen eine Lizenz zu verwenden solange Du sie nicht verstehst, sondern ganz einfach einen verständlichen Vermerk zu machen wie Du willst das Dritte das Dokument nutzen dürfen.

Warum?
Nun, weil Viele, nach meiner Erfahrung, ein komisches Verständnis freier Lizenzen haben. Zum Beispiel ist die GPL eine besonders freie Lizenz wenn es darum geht das 'frei in jedem Fall frei bleiben soll' (man nennt das Copyleft), gleichfalls gestattet aber die GPL, gerade um Freiheit zu sichern, die beliebige, auch kommerzielle, Verwendung, was manche nicht wollen.
Und so gibt es noch mehr Dinge die u.U. zu einer Situation führen können das Du mit einer Lizenz etwas tust was du garnicht willst, weil Du die Lizenz nicht verstehst. Deshalb mein Rat nur Lizenzen zu verwenden die Du verstehst.

Wenn es dann doch eine freie Lizenz für ein Textdokument sein soll, würde ich z.B. die gut anpassbare Creative Commons (http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons) verwenden.



Gruß
Stephan
hylli
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Re: Dokument mit freier Lizenz

Beitrag von hylli »

...wenn Du Ersteller des Dokumentes bist gilt automatisch das Urheberrecht, das ausschließt das Dritte einen irgendwie gearteten Anspruch auf DEine Texte erhalten, solange Du ihnen nicht explizit entsprechende Rechte einräumst
Hm, wie kann ich mein Urheberrecht beweisen, wenn tatsächlich das von Constructus angesprochene eintreten sollte?

Sprich:
...daß sich jemand professionell das Werk "unter den Nagel reißt" und mir später gar die Weitergabe meines eigenen Schriftstückes verbieten könnte.
Ansonsten würde ich Dir zustimmen, dass ein einfacher Vermerk ausreichen sollte.

Zwischenfrage:
Wie sieht es eigentlich mit "eigenerstellten" Screenshots von Programmen aus? Kann man die ohne weiteres verwenden oder muss man da die Softwareprogrammierer fragen, ob diese Verwendung finden dürfen?

Hylli
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Re: Dokument mit freier Lizenz

Beitrag von Stephan »

Hm, wie kann ich mein Urheberrecht beweisen, wenn tatsächlich das von Constructus angesprochene eintreten sollte?
Das mußt Du zunächst nicht, denn derjenige der behauptet das Urheberrecht zu haben steht da genauso in der Pflicht.
Die Tatsache allein das Du einen Text unter Deinem Namen ins Internet stellst ist bereits ein starker Beweise wenn der Gegenüber keine Quelle angeben kann wo er den Text vorher veröffentlicht hat oder sonstige Beweise seiner Urheberschaft liefern. Im Übrigen könntest Du bei einem Onlinetext u.U. auch beweisen das Deine IP (mit der Du den Text hochgeladen hast) tatsächlich Dir zuzuordnen ist.

Wenn Du hingegen von Verfolgungswahn geplagt sein solltest würde ich einen Notar bemühen, bei dem eine Kopie des Textes zur Aufbewahrung geben und erst dann den Text online stellen :wink:

Ich darf Dir als Autor (siehe meinme Signatur) jedoch versichern das die Dinge im realen Leben viel einfacher funktionieren und niemand versuchen wird Dir die Urheberschaft an Deinem eigenen Text streitig zu machen.
Jeder der das versuchen würde müßte sehr stichhaltige Beweise kontruieren (haben kann er ja keine da Du weist das Du der Urheber bist) und das wird schlicht niemand schon allein wegen des Aufwandes versuchen, der bei Texten der Art über die wie hier reden, in keinem Verhältnis zu möglichen Vorteilen der ungerechtfertigten Erlangung der Urheberschaft stünde.

Insgesamt sollte man einfach mit gesundem Menschenverstand an diese Dinge herangehen, denn ich denke auch niemand von uns sieht es als reale Gefahr an das ihm jemand auf der Straße seine Hose wegnehmen könnte indem er die Polizei ruft denen eine Quittung über den Kauf derselben Hose zeigt und behauptet Du hättest seine Hose an. Theoretisch ist sowas zwar denkbar, ich glaube nur irgendwie nicht das das jemand versuchen würde.


Wie sieht es eigentlich mit "eigenerstellten" Screenshots von Programmen aus? Kann man die ohne weiteres verwenden oder muss man da die Softwareprogrammierer fragen, ob diese Verwendung finden dürfen?
Strenggenommen ist das ungeklärt insofern einige Softwareersteller behaupten es läge in ihrer Macht Regeln für die Verwendung von Screenshots zu erlassen, es jedoch keine erkennbare rechtliche Grundlage gibt auf die sich das stützt.

Microsoft z.B. gestattet ausdrücklich jederman die Verwendung von Screenshots ihrer Software [1]:

"Microsoft hat keine Einwände gegen die Nutzung von Screen Shots unserer Softwareprodukte in Werbung, auf Produktverpackungen und in Dokumentationen, in Büchern und sonstigen Druckerzeugnissen, auf Videobändern, in Lehrsoftware-Anwendungen, auf Seiten im World Wide Web oder in Fernsehsendungen, Werbespots und Filmen ("Ihr Produkt"), solange die Nutzung nicht abwertend ist [...]"

(wobei völlig unklar ist warum MS meint das es dieser Erlaubnis überhaupt bedarf) um dann gleichzeitig einige Aussagen zu Details der Nutzung zu machen (wobei völlig unklar ist auf welcher rechtlichen Grundlage Diese fußen).

[1]
Zusammenfassung z.B. hier:
http://www.microsoft.com/about/legal/pe ... fault.mspx



Es gibt in diesem Zusammenhang eine gemutmaßte Konsequenz für die Screenshotverwendung von MS-Software in Produkten (z.B. Dokumentationen) die unter freier Lizenz stehen:
da Microsoft behauptet das Recht zu haben die Verwendung von Screenshots seiner Produkte zu regeln und sich auch vorbehält die Regelungen zu ändern, ist theoretisch nicht zu verneinen das MS die Regeln einmal so ändert das sie bereits vorhandene Screenshots in freien Produkten in Widerspruch zur freien Lizenz bringt (bzw. das die Regeln ohnehin noch nie lizenzkonform waren).
Das heißt jedoch auch nichts weiter als das dann die bisherige Lizenz ungültig werden könnte und wieder normales Urheberrecht zur Anwendung käme. Verloren wäre also nichts, nur es müßte u.U. neu lizensiert werden,m falls der Urheber das dann wiederum will.
Wegen dieser Gegebenheiten favorisieren es Manche keine Screenshots von MS Produkten unter freier Lizenz zu verwenden und verwenden z.B. bezüglich OOo nur Screenshots unter Linux (um nicht Betriebssystemelemente von Windows bei OOo-Screenshots abzubilden).

Ich halte von letzterem Vorgehen, zumindest aus 2 Gründen, nichts:
*das Ganze gibt den reinen Phantasiebehauptungen von MS regeln zu können was mit Screenshots ihrer Software geschehen darf, überhaupt erst Gewicht und ist so gesehen ein freiwilligen Einknicken vor unbelegten Behauptungen von Microsoft
*es scheint mir inkonsequent den Ausweg bei Linux zu suchen, denn auch dort behauptet ja MS z.B. REchtsansprüche aus Patenten zu besitzen und mir ist nicht einsichtig warum man dann diese Art der Behauptung grundsätzlich nicht genauso als rechtens annimmt wie die Behauptung zu Rechten an Screenshots


insgesamt:
ich verwende Screenshots von Software i.d. Sinne ganz normal
(was natürlich auch heißt ich mißbrauche sie nicht, denn z.B. eine Darstellung von Irgendwas urheberrechtlich (oder anders) Geschütztem als Screenshot, nur um dieses urheberechtlich Geschützte am Rechtsanspruch Dritter vorbei abzubilden, ist natürlich erkennbar keine richtige Nutzung von Screenshots)


Gruß
Stephan
hylli
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Re: Dokument mit freier Lizenz

Beitrag von hylli »

Hi,
Wenn Du hingegen von Verfolgungswahn geplagt sein solltest...
neeeee, bin ich nicht!
...würde ich einen Notar bemühen, bei dem eine Kopie des Textes zur Aufbewahrung geben und erst dann den Text online stellen
Das mit dem Notar hätte mir auch selbst einfallen können. :?

Ansonsten Danke für Deine ausführlichen Antworten.

Schreibe hier und da immer wieder mal kleinere Anleitungen oft auch mit vielen von mir erstellten Screenshots zu Programmen. Zumeist schreibe ich diese für Freunde, Verwandte, Bekannte als Hilfestellung, manchmal aber auch als Zuarbeit für andere. ;)

Wie mir mal "jemand" mitteilte, wären meine Anleitungen zum Teil zu schade dafür, dass sie auf meine(n) PCs versauern. (Auch wenn mein Schreibstil mit Sicherheit auch nicht immer der beste ist bzw. nicht wirklich "Dokuschreiberqualität" besitzt!)

Ich selbst hätte in aller Regel auch kein Problem damit, wenn mein Name nicht unbedingt genannt wird und meine Anleitungen wirklich jedem gänzlich frei zur Verfügung stehen. Kommt aber vielleicht auf den jeweiligen Fall bzw. vor allem meinen Aufwand an, den ich in eine Anleitung gesteckt habe.

Gruß
Hylli :)
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Re: Dokument mit freier Lizenz

Beitrag von Constructus »

N' Abend in die Runde,

irgendwie kann ich mir ein leichtes Schmunzeln nicht verkneifen. Aber grundsätzlich finde ich die Antworten gut und passend. Danke dafür.
"Wenn es dann doch eine freie Lizenz für ein Textdokument sein soll, würde ich z.B. die gut anpassbare Creative Commons (http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons) verwenden."
Die Lizenz hatte meine Suchmaschine nicht entdeckt. Da scheint so einiges drin enthalten zu sein, was für meinen Zweck passen sollte.
"Und so gibt es noch mehr Dinge die u.U. zu einer Situation führen können das Du mit einer Lizenz etwas tust was du garnicht willst, weil Du die Lizenz nicht verstehst. Deshalb mein Rat nur Lizenzen zu verwenden die Du verstehst."
Nana, das Unterstrichene sei mal dahingestellt...

Urheberrecht: vor allem in Deutschland ist der Unterschied zwischen recht haben und recht bekommen frappant. Genausogut, wie gewisse EDV- Spieler alles mögliche an Dokumenten, Webseiten usw. unbemerkt ändern könnten, wäre es diesen Chaoten (!) doch sicherlich auch möglich, ein Dokument datumsmäßig abzuändern. Aber dies soll für mich garnicht zur Debatte stehen. Das betreffende Dokument aus Elementen freier Programme und eigener Formulierungen dürfte kaum kommerziell nutzbar sein; dennoch ist es für mich reizvoll, den kommerziellen Nutzen anderer ausschließen zu können. Gegen Gangster und Gauner schützt sowas grundsätzlich sowieso nicht.
"Freie Nutzung kann z.B. heißen nur lesen, kann aber z.B. auch heißen verändern dürfen, kann heißen Veränderungen zu gleichen bedingungen zu veröffentlichen oder zu anderen, usw. usw.."
Nun ja, wenn ich das Dokument schon frei zugänglich mache, sollte jeder damit anfangen können, was er (sie) möchte. Nur eben im Zweifel mir selbst nicht die Weitergabe untersagen können. Steht das Dokument auf einem Fileserver, wäre eine externe Veränderung wohl nicht leicht möglich. Aber möchte jemand das Teil verändert haben, könnte er mich sicherlich problemlos anschreiben. Die Änderbarkeit eines Wiki ist mir bekannt, aber ohne gewisse Hinweise von Sachkennern stelle ich das so garantiert nicht in irgendeinem Wiki ein. Da die Thematik mit mehreren Programmen im Umkreis von OO zu tun hat (bitte ein anderes, nicht- denglisches Wort für "Toolbar"?), wäre die Einordnung in das OO- Wiki oder ein Linux- Wiki nicht so ganz einfach möglich; der Umfang könnte ein Wiki u. U. sogar überfordern.
"Wie sieht es eigentlich mit "eigenerstellten" Screenshots von Programmen aus?"
Diese Gedanken hatte ich mir auch bereits gemacht, aber in einem erweiterten Sinn: kann ich grundsätzlich Zitate in Textform aus Webseiten einstellen, wenn der Link zur Seite enthalten ist?

Oha, die Thematik zu MS ist mir neu. Aber was sollten die eigentlich gegen unbezahlte Werbung in eigener Sache haben? Trotzdem paßt der Hinweis, weil es bei meiner Thematik rein garnicht möglich ist, den unaussprechlichen Namen 'Winzigweich' zu vermeiden.
"Die Tatsache allein das Du einen Text unter Deinem Namen ins Internet stellst"
Ich möchte hier gern nur Synonyme verwenden, auch ein Link zur persönlichen Ansprache soll zunächst den Eigennamen nicht zeigen. Eigene Namen und Adressen frei ins Netz zu stellen, ist ja mittlerweile ein Vabanquespiel geworden...
"Wie mir mal "jemand" mitteilte, wären meine Anleitungen zum Teil zu schade dafür, dass sie auf meine(n) PCs versauern. (Auch wenn mein Schreibstil mit Sicherheit auch nicht immer der beste ist bzw. nicht wirklich "Dokuschreiberqualität" besitzt!)"
Was soll letzteres () denn heißen? Liest man manche Dokumente aus dem Bundestag, der Justiz und von anderen hochwohlgeborenen Verfassern, kann man manchmal nur den Kopf schütteln; über dem Niveau dürfte eigentlich jede Anleitung liegen, bei der sich jemand intensiv mit einem Thema auseinandergesetzt hat. Und Kritik kann sowohl aufbauend wirken als auch einen Verriß bringen. Damit muß man im Licht der Öffentlichkeit eben leben können.

Wie sprach heute jemand anders hier im Forum? "Frisch ans Werk" oder so ungefähr. Ich danke für die Infos bisher und ziehe hieraus den Schluß, daß ein kleiner Hinweis untendrunter reichen könnte, vielleicht noch mit dem Verweis 'im Sinne der Creative Commons'. Juristerei soll für mich hier außen vor bleiben.

Schönes kreatives Wochenende

Constructus
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Re: Dokument mit freier Lizenz

Beitrag von Stephan »

dennoch ist es für mich reizvoll, den kommerziellen Nutzen anderer ausschließen zu können.
Wenn Du kommerzielle Nutzung durch Dritte möglichst ausschließen willst ist das wichtige Information für die mögliche Wahl einer Lizenz.
Wenn ich jetzt weiß das Du kommerzielle Nutzung durch Dritte ausschliessen willst ist eine freie Lizenz im Allgemeinen eine schlechte Wahl da die allermeisten der bekannten/verbreiteten freien Lizenzen kommerzielle Nutzung durch Dritte zulassen.
Nun ja, wenn ich das Dokument schon frei zugänglich mache, sollte jeder damit anfangen können, was er (sie) möchte.


Und was das für Dich persönlich bzw. Deine Anforderungen GENAU heißt ist ebend die Frage.
Durch mich gerade benannte Dinge zur kommerziellen Nutzung sind ein beredetes Beispiel wie schnell man aneinander vorbeiredet wenn man nicht genau sagt was man meint.
Kommerzielle Nutzung (auch durch Dritte) von Dingen die unter freier Lizenz stehen werden nämlich von Vielen (wie z.B. von mir) als essentiell für freie Nutzung (im hier in Rede stehendem Sinn) angesehen, deshalb erlauben auch die allermeisten bekannten freien Lizenzen derartige Nutzung.
Es ist Dein Recht das für Deine Texte nicht zu wollen, nur dann solltest Du eher keine freien Lizenzen nutzen und auch nicht verbal von freien Lizenzen reden weil Du sonst leicht falsch verstanden wirst.
kann ich grundsätzlich Zitate in Textform aus Webseiten einstellen, wenn der Link zur Seite enthalten ist?
Du kannst aus öffentlich zugänglichen Quellen, also auch öffentlichen Webseiten, zitieren wenn Du einen klaren Quellennachweis anbringst.
Das bei Webseiten, dafür ein Link ausreicht dürfte in Praxis allgemein weitgehend so gesehen werden.
Aber was sollten die eigentlich gegen unbezahlte Werbung in eigener Sache haben?
Zumindest alles das was sie verständlicher Weise anführen (siehe mein entsprechender Link).
Ich möchte hier gern nur Synonyme verwenden, auch ein Link zur persönlichen Ansprache soll zunächst den Eigennamen nicht zeigen.
Dann solltest Du Dir das Ganze eher aus dem Kopf schlagen - entweder du willst Deine Rechte an Texten schützen oder nicht. Es ist wirklich Unsinn versuchen zu wollen Ansprüche auf Deine Texte sichern zu wollen ohne das Du überhaupt Dich selbst als Rechteinhaber nennst.

Wenn Du hingegen anonym veröffentlichen willst wäre z.B. ein Wiki eine gute Wahl.



Gruß
Stephan
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Re: Dokument mit freier Lizenz

Beitrag von Constructus »

Gruß in die Runde,
"Zur Lizenz
Das Dokument ist grundsätzlich frei, aber kommerzielle Weitergabe ohne Zustimmung ist untersagt im Sinne der Creative Commons nc-sa. Auf reale Namensnennung wird verzichtet. Urheberschutz nach deutschem Recht ist zu berücksichtigen, nicht aber für Inhalte aus fremden Quellen."
So ungefähr sollte der Eintrag lauten. Das nc-sa stammt aus dem an sich überholten älteren Teil der Lizenz und ermöglicht, auf den Namen zu verzichten; by-nc-sa wäre die Lizenz aktuell, aber da gehört zwingend der korrekte Name hin. Das entfällt mittlerweile im ungeschützten Internet.

Die Nachfrage hier sollte Erkenntnisse bringen, ob die Berufung auf eine Lizenz Sinn macht; das Gegenteil hat sich ergeben.
"Das Dokument kann frei genutzt werden, aber kommerzielle Verwendung ohne Zustimmung ist untersagt."
steht jetzt da.
<<Es ist wirklich Unsinn versuchen zu wollen Ansprüche auf Deine Texte sichern zu wollen ohne das Du überhaupt Dich selbst als Rechteinhaber nennst.>>
Was würde denn Klaus Kinski dazu sagen? Gilt das nun als Name mit Lizenz- oder Urheberberechtigung, oder ist nur Klaus Nakszyński korrekt? Oder Jürgen von der Lippe (Hans-Jürgen Dohrenkamp) usw...?
<<Wenn Du hingegen anonym veröffentlichen willst wäre z.B. ein Wiki eine gute Wahl.>>
Wenn die Thematik mehrere Sach- und Fachgebiete betrifft: wohin soll's denn dann? Die Ausarbeitung betrifft OO als Dreh- und Angelpunkt, aber umlagert von WIN- und vor allem Linuxspezifischen Erweiterungen, die vom Umfang her OO an sich wohl schon übertreffen; MAC hätte auch integriert werden sollen, aber da sind hilfsbereite Experten nicht leicht zu finden (Fachforen oder so ausgenommen).
Das Thema dreht sich um Baustellen, Umbauten, Ergänzungen, Veränderungen, Anpassungen ... einfach eine Sammlung aus vielen Grundlagen (nein, keine Enzyklopädie).
Stammt der Inhalt aus einer Vielzahl Quellen, oftmals nur teilweise verändert, und dienen die eigenen Texte lediglich als Klammer und Leitlinie, ist angemessener Urheberschutz recht schwierig. Deshalb entfällt auch jetzt ein Hinweis auf Urheberschutz.

A propos WIKI:
"Als WIKI ist die Anleitung nicht aufgebaut; das möchten bitte Sachkenner übernehmen; Zusammenarbeit dabei wäre möglich und gut."
So ungefähr steht's bislang irgendwo im Dokument. Wie aus dem gesamten Fragethema hervorgeht, ist Herumpfuschen durch Fremde am Dokument völlig suspekt; WIKI geht daher beim Original garnicht. Verbesserungsvorschläge sind aber jederzeit willkommen.
Und dies:
"Das Dokument ist zunächst nur auf dem Downloadserver eingestellt, wobei allein die aktiv Beteiligten den Downloadlink per Mail bzw. PN erhalten. Den Link bitte nicht weitergeben, Interessenten dürfen gern selbst danach fragen per PN in den Foren. Später (nach vorläufigem Abschluß) wird das Dokument als PDF eingestellt und der Link je nach Erkenntnis in den Foren veröffentlicht."
Der Merksatz aus dem Dokument bleibt nur so lange, bis eben das PDF fertig und eingestellt ist; hauptsächlich galt er den Mithelfern. Mittlerweile steht der 2. Teil des letzten Satzes des Zitates auf der roten Liste.

Danke, die Infos haben geholfen, wenn auch nicht wie erhofft.

Constructus
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Re: Dokument mit freier Lizenz

Beitrag von Stephan »

So ungefähr sollte der Eintrag lauten. Das nc-sa stammt aus dem an sich überholten älteren Teil der Lizenz und ermöglicht, auf den Namen zu verzichten;
Der Namensverzicht bezieht sich hier nur darauf das bei Weitergabe durch DRitte dEine Name nicht genannt werden muß.
Was würde denn Klaus Kinski dazu sagen? Gilt das nun als Name mit Lizenz- oder Urheberberechtigung, oder ist nur Klaus Nakszyński korrekt? Oder Jürgen von der Lippe (Hans-Jürgen Dohrenkamp) usw...?
Hast Du eine Künstlernamen in Deinem Ausweis oder Pass zu stehen oder bist Du anderweitig unter Synomym so hinreichend bekannt das das vor Gericht anerkannt würde? Du bist ein ganz normaler Mensch (nehme ich an) und solltest Dich folglich auch so verhalten und keine Mutmaßungen zu Handlungsmöglichkeiten von Prominenten anstellen, es wird sonst schlicht unsinnig.

Die Sachlage ist doch nun an der Stelle wirklich einfach:
Wenn Du auf die korrekte Angabe der Urheberschaft verzichtest ist der Schutz völlig zweifelhaft, da in DEutschland niemand den Text wirklich verlässlich verwenden kann, sondern jeder befürchten mußt wegen Urheberechtsverstoss zur Verantwortung gezogen zu werden und international (wo nicht überall das Urheberschaftsrecht so streng ist wie in Deutschland) u.U. das eintreten kann was Du verhindern willst, nämlich das andere DEinen Text nach belieben (also z.B. auch kommerziell) nutzen.

kurzum:
wenn Du ein Auto kaufst gehört Dein Name in den KFZ-Brief, wenn Du ein Grundstück kaufst ins Grundbuch iund wenn Du einen Text per Lizenz zur Nutzung freigibst in die Lizenz.
Wenn die Thematik mehrere Sach- und Fachgebiete betrifft: wohin soll's denn dann?
In das Wiki was Du Dir aussuchst?
Es gibt wahrscheinlich zehntausende öffentliche Wikis im Internet und ich verstehe schlicht nicht was die Frage soll, denn es ist doch DEin REcht Dir selbst auszuwählen wo Du den Text veröffentlichst.
Die Ausarbeitung betrifft OO als Dreh- und Angelpunkt, aber umlagert von WIN- und vor allem Linuxspezifischen Erweiterungen, die vom Umfang her OO an sich wohl schon übertreffen
Wenn es um OOo geht fände ich z.B., www.ooowiki.de naheliegend, aber auch wikipedia hat wohl ein wikibook zu OOo wo händeringend Inhalte gesucht werden.
Stammt der Inhalt aus einer Vielzahl Quellen, oftmals nur teilweise verändert, und dienen die eigenen Texte lediglich als Klammer und Leitlinie, ist angemessener Urheberschutz recht schwierig
Wieso kommt du zu dieser Aussage?
Gerade der Urheberschutz ist in Deutschland exellent geregelt und gilt völlig automatisch.
Deshalb entfällt auch jetzt ein Hinweis auf Urheberschutz.
Wie gerade gesagt genießt Du automatisch als Urheber Schutz, dazu braucht es keine Hinweise.
A propos WIKI:
"Als WIKI ist die Anleitung nicht aufgebaut; das möchten bitte Sachkenner übernehmen; Zusammenarbeit dabei wäre möglich und gut."
So ungefähr steht's bislang irgendwo im Dokument. Wie aus dem gesamten Fragethema hervorgeht, ist Herumpfuschen durch Fremde am Dokument völlig suspekt; WIKI geht daher beim Original garnicht. Verbesserungsvorschläge sind aber jederzeit willkommen.
Und dies:
"Das Dokument ist zunächst nur auf dem Downloadserver eingestellt, wobei allein die aktiv Beteiligten den Downloadlink per Mail bzw. PN erhalten. Den Link bitte nicht weitergeben, Interessenten dürfen gern selbst danach fragen per PN in den Foren. Später (nach vorläufigem Abschluß) wird das Dokument als PDF eingestellt und der Link je nach Erkenntnis in den Foren veröffentlicht."
Der Merksatz aus dem Dokument bleibt nur so lange, bis eben das PDF fertig und eingestellt ist; hauptsächlich galt er den Mithelfern. Mittlerweile steht der 2. Teil des letzten Satzes des Zitates auf der roten Liste.
Ich weiß leider nicht worauf sich das inhaltlich bezieht.
wenn auch nicht wie erhofft
Was aber auch an Deinen merkwürdigen Anforderungen/Auffassungen liegt, mir zumindest ist nicht klar was Du befürchtest.
Entweder der Text ist (aus Deiner Sicht) schützenswert, dann schütze ihn vernünftig und freue Dich über evtl. Anerkennung oder der Text ist für Dich nicht schützenswert dann veröffentliche ggf. anonym.
Ansonsten verstehe ich das ganze 'Brimborium' hier nicht im Mindesten. Wenn Du einen Text hast den Du veröffentlichen willst, dann stelle den irgendwo online - und gut ist. Urheberechtsschutz besteht in DEutschland ohnehin automatisch und lesen darf den Text dann ohne besondere Lizenzerklärung jeder und kommerziell nutzen niemand bevor Du das nicht explizit erlaubst.
Probleme entstehen eher durch Versuche völlig normale Dinge auf völlig eigenartige Weise regeln zu wollen.



Gruß
Stephan
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Re: Dokument mit freier Lizenz

Beitrag von Constructus »

Ich möchte das Thema jetzt gern abschließen. Die Informationen sind jetzt so wie in diesem Zusammenhang ausreichend für mich. Ohne Erläuterungen sehe ich bei Recherchen im Netz die Thematik nicht verständlich lesbar; das dürfte jetzt in diesem Thread einigermaßen klargestellt geworden sein.

Die Problematik bei meiner Sammlung aus fremden Tipps und Erläuterungen ist, daß ich formaljuristisch für das gesamte "Werk" und die Idee zur Recherche sicherlich Urheberschutz beanspruchen kann, für alle Quellen das jedoch ausschließen muß (das sind ja eben Fremdwerke). Und so 20% Urheberschutz sieht das deutsche Recht ja wohl nicht vor.

Unbedingt verhindern will ich eine Weiternutzung gegen Entgelt, eben daß sich jemand das Thema unter den Nagel reißt und damit Geld verdient; andererseits ist es bei der Situation des Internets heute einfach dumm, seinen korrekten eigenen Namen incl. Anschrift darunterzusetzen. Deshalb die scheinbar verquere Nachfrage. Da ich damit kein Geld verdienen will und das Recherchierte gern für alle öffentlich machen will, kam eben die Idee zur Nachfrage hier: was mache ich mit so einem Dokument unter den Prämissen, die ich mir selbst gestellt habe?

Als Ergebnis für mich:
Frei zur Verfügung stellen: ja
Unter einer Lizenz: nein
In einem WIKI: nein
Urheberschutz speziell beanspruchen: nein
Kommerzielle Nutzung erlauben: nein

Informative Grüße

Constructus
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Re: Dokument mit freier Lizenz

Beitrag von Stephan »

Die Problematik bei meiner Sammlung aus fremden Tipps und Erläuterungen ist, daß ich formaljuristisch für das gesamte "Werk" und die Idee zur Recherche sicherlich Urheberschutz beanspruchen kann, für alle Quellen das jedoch ausschließen muß (das sind ja eben Fremdwerke).
Ich kann es nur nochmals versuchen zu verdeutlichen:
Dein Schutz als Urheber gilt automatisch. Auch der SChutz der Urheberschaft der anderen Verfasser gilt automatisch. Du kannst hingegen andere Verfasser zitieren wenn Du die Quellen njennst oder auch deren TExte vollständig nutzen falls sie unter einer freien Lizenz veröffentlicht sind die das zulässt.
(Du kannst hingegen nicht für andere Quellen Urheberschutz erwerben, aber den benötigst Du auch überhaupt nicht.)
andererseits ist es bei der Situation des Internets heute einfach dumm, seinen korrekten eigenen Namen incl. Anschrift darunterzusetzen.
weiß ich nicht warum, aber natürlich ist das Deine Entscheidung.

(Anmerkung: ich habe einige Veröffentlichungen und auf 2 Webseiten volle Adressangaben von mir veröffentlicht, und selbstverständlich dadurch keine Probleme.)
Urheberschutz speziell beanspruchen: nein
dessen bedarf es auch nicht, sofort wenn du veröffentlichst gilt der für DEine Texte automatisch, Du kannst ihn nicht einmal 'loswerden' selbst wenn Du das wolltest, denn in Deutschland ist die Urheberschaft unveräußerbar (nur Nutzungsrechte können übertragen werden)



Gruß
Stephan
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