[erledigt] Fragen zum GNU Lizenz-Hinweis Text

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balu
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[erledigt] Fragen zum GNU Lizenz-Hinweis Text

Beitrag von balu »

Hallo liebe Gemeinde!

Ja ich weiß das es hier Threads wegen Lizenzen gibt! Jedoch habe ich jetzt Fragen die nicht in den Threads beantwortet sind. Und deshalb hoffe ich das mir jetzt da jemand weiter helfen kann.

Bei GNU.org, genauer gesagt bei der howto stehen zwei Lizenz-Hinweis Texte (oder Copyright-Hinweis Texte), wo ich ein paar kleinere verständigungsprobleme habe.

Wenn ich jetzt 2 Calc Dateien habe, die zusammen gehören und zusamen weiter gegeben werden, wobei die zweite erst durch die erste fertig erstellt wird und dadurch erst richtig einsatzfähig/betriebsbereit wird (beide Dateien sind voneinander abhängig, ansonsten wären sie 'Funktionslos' ), frage ich mich jetzt wie man das nennt?
Denn einmal ist in der verlinkten Seite von *Programm* (1-Datei-Programm),
This program is free software: [...] Dieses Programm ist Freie Software:
und dann von *diese Datei ist Teil von Programmname*
This file is part of Foobar. [...] Diese Datei ist Teil von Foobar.
die Rede.
Ich hatte ja schon mal Kalender mit Lizenz veröffentlicht, da ging es aber nur um eine eigenständige Datei.
This template is free software: [...] Diese Vorlage ist freie Software
Doch nun gehts ja um die eben erwähnten 2-Dateien. Ich weiß jetzt also nicht was für mich die richtige Bezeichnung oder Benennung wäre, da ich ja auch nicht weiß ob ich jetzt ein Programm erstellt habe, oder einfach nur 2 Dateien.

Hat da jemand von euch diesbezüglich Erfahrungen, und kann mir da deswegen behilflich sein?

Ich bedanke mich schon mal für eure Bemühungen, und freue mich auf eure Antworten :D.


Gruß
balu
Zuletzt geändert von balu am Fr, 03.02.2012 16:24, insgesamt 1-mal geändert.
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balu
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Re: Fragen zum GNU Lizenz-Hinweis Text

Beitrag von balu »

Hallo Gast,
vielleicht helfen dir diese Beiträge zur Begriffsbestimmung:
Von der defenition eines Programms her betrachtet, sind die Dateien so gesehen natürlich keine Programme. Aber in Bezug auf den Copyright-Hinweis ist mir nicht klar wie die Dateien einzuordnen sind, denn es geht ja um ein Datei-Paket.

Wenn du mit 2 Calc Dateien arbeitest und interaktiv von der einen auf die andere zugreifst ist allemal Star-Basic im Spiel.
Jaeien!
Interaktiv, im ganz groben; ja und nein. Datei 2 ist eigentlich eine Vorlage welche erst durch Datei 1 zum Leben erweckt wird, danach wird für'n längeren Zeitraum Datei 1 nicht mehr gerbraucht. Datei 1 kann bis zu einem bestimmten Punkt ohne Datei 2 benutzt werden, aber die Hauptfunktionalität wird erst durch Datei 2 gewehrleistet. Jedoch ist Datei 2 diejenige die am meisten in Benutzung ist.

Star-Basic, oder anders ausgedrückt; Makro, das stimmt. Beide bestehen zu ca. 90% aus Makros.

Auch wenn Du mir nicht wirklich weiterhelfen konntest, danke ich dir für deine Antwort.


Gruß
balu
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Stephan
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Re: Fragen zum GNU Lizenz-Hinweis Text

Beitrag von Stephan »

Du machst Dir wohl eher überflüssige Gedanken, denn die Anbringung der Lizenz ist nicht die Lizenz selbst.

Die zwei Textbeispiele die du sind lediglich Formulierungsvorschläge, die dort bzw. auch in der GPL gemacht werden, nicht mehr. Die einzig notwendigerweise relevante Formulierung in den Texten ist die Aussage zur Lizenz und Lizenzversion, also:

"Sie können es unter den Bedingungen
der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation,
Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Option) jeder späteren
veröffentlichten Version, weiterverbreiten und/oder modifizieren."


die beispielsweise auch lauten könnte:

"Sie können es unter den Bedingungen
der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation,
Version 3 der Lizenz, weiterverbreiten und/oder modifizieren."


und Letzteres könnte, ohne an Substanz zu verlieren, auch heißen:

<c> 'Balu' Lizenz: GPL 3

wobei für 'Balu' DEin tatsächlicher Name stehen muß.

Immer geht es lediglich um 2 notwendige Elemente:

1. Die Aussage das Du der berechtigte Urheber bist ("<c> 'Balu'")
2. Deine Aussage/Entscheidung zu Nutzungsrechten durch Dritte ("Lizenz: GPL 3")



Insgesamt steht dass notwendige auch in Kurzformulierung bereits am Anfang des verlinkten Artikels:

"Welche Lizenz auch immer verwendet werden soll, müssen jeder Quelldatei Ihres Programms zwei Elemente hinzugefügt werden: ein Copyright-Hinweis (wie „Copyright 1999 Terry Jones“) und eine Erklärung, die die Vervielfältigung des Programms unter den Bedingungen der GNU GPL (oder der GNU LGPL) erlaubt. "

wobei hier verkürzt nur Bezug auf GPL und LGPL genommen wird, allgemeingültiger hieße es:

"Welche Lizenz auch immer verwendet werden soll, müssen jeder Quelldatei Ihres Programms zwei Elemente hinzugefügt werden: ein Copyright-Hinweis (wie „Copyright 1999 Terry Jones“) und eine Erklärung, die die Vervielfältigung des Programms unter den Bedingungen einer bestimmten Lizenz erlaubt."



Fühle dich also frei jede Formulierung zu verwenden die Du magst, lediglich miuß sie mindestens die 2 o.g. Punkte enthalten.

Es ist somit, bei der möglichen WAhl eines der gegebenen Textvorschläge, nur eine Frage der Zweckmäßigkeit welchen Du verwendest, nämlich hat dein 'Programm' (=die 2 Dateien zusasmmen) einen Namen verwende für jede Einzeldatei:

'This file is part of <DeinProgrammname>

<DeinProgrammname> is free software: you can ...'



Falls dEin Programm keinen Namen hat verwende für jede Einzeldatei:

'This program is free software ...'

oder:

'This file is free software ...'


Lediglich würde ich, in jedem der Fälle nicht die Formulierung:

'either version 3 of the License, or (at your option) any later version'

verwenden, sondern z.B. die Formulierung:

'only version 3 of the License'

bzw.:

version 3 of the License'

um Dich vor zukünftigen, möglicherweise unerwünschten, Überraschungen zu schützen. Das ist aber eine Entscheidung die Du als Urheber treffen mußt weil sie von Deiner Interessenslage abhängt, meine Interessenslage, und gleichzeitig meine Empfehlung, wäre eben auf eine bestimmte Lizenzversion Bezug zu nehmen.

Der Unterschied beider Formulierungen ist das die Erstere der FSF das Recht gibt später beliebige Ändeerungen für die Verwendung Deines Programs zu machen, Du verlierst also die KOntrolle allein zu entscheiden, bei Zweiterer gilt hingegen dauerhaft nur was Du konkret bestimmt hast, also eine bestimmte Lizenzversion.
Letzteres nimmt Dir keineswegs das Recht für späteren Lizenzerweiterungen. lässt Dich selbst aber 'Herr' dieser Entscheidung bleiben.



Gruß
Stephan
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balu
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Re: Fragen zum GNU Lizenz-Hinweis Text

Beitrag von balu »

Hallo Stephan,
Du machst Dir wohl eher überflüssige Gedanken
Na Du hast gut Reden :wink:. Du hast ja wohl öfters mit dieser Materie zu tun, und Du verstehst die ein oder andere Formulierung vom Sinn her besser als ich, was Du ja auch im weiteren Verlauf verdeutlicht hast.

Okay, ich hab mir wohl überflüssige Gedanken gemacht. Aber ich denk mir mal das es so besser war, als wenn ich mir überhaupt keine Gedanken gemacht hätte.

Deine weitere Ausführung war und ist mehr als Hilfreich gewesen, zumal Du da einen Punkt angesprochen hast, der mich auch ein wenig verwirrt hatte.
Lediglich würde ich, in jedem der Fälle nicht die Formulierung:

'either version 3 of the License, or (at your option) any later version'
Beim lesen der GNU-Seite war mir das auch aufgefallen, aber der Sinn hatte sich mir nicht sofort erschlossen. Für mich persönlich sind dort alle Seiten noch recht verwirrend geschrieben. Es fällt mir noch sehr schwer das alles richtig einzuordnen und zu verstehen. Das ist für mich alles Fachchinesisch. Und irgendwann will das alles nicht mehr in meinem Koppf, und ich muss aussetzen. Aber dank deiner Antwort ist mir das nun auch verständlicher geworden.

Ich werd mich noch eine ganze Zeit lang in Ruhe damit weiter beschäftigen. Denn Du hattest mal in einem anderem Thread sinngemäß gesagt: "Nimm nur die Lizenz die Du auch verstehst."

Ich bedanke mich recht Herzlich für deine sehr Informative Antwort, hast mir wirklich weiter geholfen.


Gruß
balu
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Stephan
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Re: Fragen zum GNU Lizenz-Hinweis Text

Beitrag von Stephan »

Beim lesen der GNU-Seite war mir das auch aufgefallen
das leitet sich (obwohl es ja auch in sich selbst logisch ist) aus dem zweiten Absatz von §14 der GPL 3 ab:

"Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer „oder jeder späteren Version“ (“or any later version”) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde."

Und meine Meinung dazu nur eine feste Versionsnummer anzugeben und damit selbst die Dinge unter seiner Kontrolle zu behalten leitet sich einfach daraus her das niemand im 'normalen' Leben eigentlich einer Vereinbarung zustimmen würde wie sie der erste Absatz von §14 der GPL 3 trifft, denn das ist schlichtweg eine 'Generalvollmacht':

"Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden."

übersetzt heißt das ja, die FSF kann nachträglich jede Änderung machen die ihr beliebt, einzige praktische Begrenzung ist der öffentliche Unmut den Änderungen ggf. hervorrufen. Dieser Unmut ist jedoch notfalls durch Salamitaktik unter Kontrolle zu bringen und deshalb würde ich mich nicht darauf einlassen irgendetwas ohne konkrete Angabe einer Lizenzversion zu lizensieren.

Das es bei diesen Aussagen auch nicht um graue Theorie geht siehst Du an der Diskussion über die GPL 3, denn es gibt garnicht Wenige die weiterhin die GPL 2 vorziehen da sie mit bestimmten Änderungen in der GPL 3 nicht einverstanden sind, wer jedoch früher leichtfertig mit 'GPL 2 and any later version' lizensiert hatte, kann sich nun nachträglich nicht mehr wehren wenn seiner Software die Version 3 der GPL gegen seinen Willen 'übergestülpt' wird.
Als Beispiel für Kritiker der GPL 3 (bzw. auch des generellen 'later'-Prinzips) kann man Linus Torvalds bzw. Linux (Linux-Kernel) nennen den Linus Torvalds hat die GPL 3 scharf angegriffen und Linux (Linux-Kernel) steht bis zum heutigen Tag weiterhin unter GPL 2.


(ich gestehe im Übrigen früher selbst auch mit “or any later version” lizensiert zu haben, aber das geschah nur deshalb weil ich mir der Konsequenzen nicht bewußt war)



Gruß
Stephan
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Re: Fragen zum GNU Lizenz-Hinweis Text

Beitrag von balu »

Hallo Stephan,

bitte sei nicht böse das ich erst jetzt wieder antworte. Es war zwischenzeitlich viel passiert, was mit meinem Projekt zu tun hatte.

Du hattest mir mit deiner letzten Antwort doch einiges zum überdenken gegeben. Allein schon wegen der "Generalvollmacht", was eigentlich schon schlimm genug ist, aber in Verbindung mit “or any later version” doch noch einen negativeren Beigeschmack bekommt. Ich seh das so, als wenn ich ein undatietes Blankorezept für jemanden ausstellen würde. Denn der könnte dann ja wer weiß Gott was nicht alles mit anfangen. Und deshalb habe ich mich jetzt doch für die GPL 2 entschieden.

Ich danke dir noch mal für deine Unterstützung und Hilfestellung.


Gruß
balu
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Feuerdrache
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Re: Fragen zum GNU Lizenz-Hinweis Text

Beitrag von Feuerdrache »

Hallo balu,

wenn ich mir zum Datum die Uhrzeit Deines Beitrages ansehe, dann trifft der Spruch "Besser spät als nie" in Vollkommenheit zu! :)

Gruß
Feuerdrache
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(Peter Ustinov, engl. Schauspieler und Schriftsteller, 1921 - 2004)
Stephan
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Re: Fragen zum GNU Lizenz-Hinweis Text

Beitrag von Stephan »

bitte sei nicht böse das ich erst jetzt wieder antworte.
Dafür liegt kein Grund vor, Du hättest auch garnicht antworten müssen, wäre mir auch recht gewesen.

Viel dankbarer (wenn man so sagen will) bin ich das Du mich inhaltlich verstanden hast, denn sehr Viele tun das bei dem Thema nicht und schalten ihr Gehirn ab.

Die schlichte Wahrheit ist aber das es niemals gut sein kann in Vertragsbeziehungen (hier also bezüglich der Lizenz) einzelnen Beteiligten das einseitige Recht zu geben Verträge/Lizenzen nach Gutdünken zu ändern. Wer sich auf Sowas einlässt liefert sich und seine Interessen Anderen aus, denn versprechen können einem andere heute Vieles, nur ist es blauäugig zu glauben das sie sich in Zukunft auch an ihre Versprechen erinnern werden.


Gruß
Stephan
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Re: Fragen zum GNU Lizenz-Hinweis Text

Beitrag von balu »

Hallo Stephan,
Du hättest auch garnicht antworten müssen, wäre mir auch recht gewesen.
Mir aber nicht!

das Du mich inhaltlich verstanden hast, denn sehr Viele tun das bei dem Thema nicht und schalten ihr Gehirn ab
Und wundern sich später warum sie einen Kater haben.



Gruß
balu
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