soweit mir bekannt ist es nicht die (GPL) Software die verkauft werden kann/darf
OpenOffice.org ist keine GPL-Software sondern
LGPL-Software, da sich beide Lizenzen aber recht ähnlich sind ist das für die Betrachtung hier nicht soo besonders wesentlich, jedoch:
es ist die Verpackung, der Datenträger, das zusammenstellen der Software... was man bei diesen Paketen bezahlt.
ja und nein.
Erstens bin ich eigentlich Deiner Meinung denn diese gibt ja die wörtliche Aussage der GPL in Version 2 betrifft, nur auch da war es im Eigentlichen schon umstritten.
Da inzwischen jedoch auch die GPL Version 3 existiert muß man feststellen das selbst die vorher schon umstrittene strikte Auslegung noch mehr abgeschwächt wurde, so das man wohl noch weitergehend davon ausgehen muß das die strikte Auslegung wohl nicht mehr dem Geist der GPL entspricht.
GPL 2 §1 Abs.2:
"You may charge a fee
for the physical act of transferring a copy, and you may at your option offer warranty protection in exchange for a fee."
übersetzt also ungefähr:
"Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten."
GPL 3 §4 Abs.2:
"You may charge any price or no price
for each copy that you convey, and you may offer support or warranty protection for a fee."
übersetzt also ungefähr:
"Sie dürfen für jede übertragene Kopie ein Entgelt – oder auch kein Entgelt – verlangen, und Sie dürfen Kundendienst- oder Garantieleistungen gegen Entgelt anbieten."
Gruß
Stephan