Hm, wie kann ich mein Urheberrecht beweisen, wenn tatsächlich das von Constructus angesprochene eintreten sollte?
Das mußt Du zunächst nicht, denn derjenige der behauptet das Urheberrecht zu haben steht da genauso in der Pflicht.
Die Tatsache allein das Du einen Text unter Deinem Namen ins Internet stellst ist bereits ein starker Beweise wenn der Gegenüber keine Quelle angeben kann wo er den Text vorher veröffentlicht hat oder sonstige Beweise seiner Urheberschaft liefern. Im Übrigen könntest Du bei einem Onlinetext u.U. auch beweisen das Deine IP (mit der Du den Text hochgeladen hast) tatsächlich Dir zuzuordnen ist.
Wenn Du hingegen von Verfolgungswahn geplagt sein solltest würde ich einen Notar bemühen, bei dem eine Kopie des Textes zur Aufbewahrung geben und erst dann den Text online stellen
Ich darf Dir als Autor (siehe meinme Signatur) jedoch versichern das die Dinge im realen Leben viel einfacher funktionieren und niemand versuchen wird Dir die Urheberschaft an Deinem eigenen Text streitig zu machen.
Jeder der das versuchen würde müßte sehr stichhaltige Beweise kontruieren (haben kann er ja keine da Du weist das Du der Urheber bist) und das wird schlicht niemand schon allein wegen des Aufwandes versuchen, der bei Texten der Art über die wie hier reden, in keinem Verhältnis zu möglichen Vorteilen der ungerechtfertigten Erlangung der Urheberschaft stünde.
Insgesamt sollte man einfach mit gesundem Menschenverstand an diese Dinge herangehen, denn ich denke auch niemand von uns sieht es als reale Gefahr an das ihm jemand auf der Straße seine Hose wegnehmen könnte indem er die Polizei ruft denen eine Quittung über den Kauf derselben Hose zeigt und behauptet Du hättest seine Hose an. Theoretisch ist sowas zwar denkbar, ich glaube nur irgendwie nicht das das jemand versuchen würde.
Wie sieht es eigentlich mit "eigenerstellten" Screenshots von Programmen aus? Kann man die ohne weiteres verwenden oder muss man da die Softwareprogrammierer fragen, ob diese Verwendung finden dürfen?
Strenggenommen ist das ungeklärt insofern einige Softwareersteller behaupten es läge in ihrer Macht Regeln für die Verwendung von Screenshots zu erlassen, es jedoch keine erkennbare rechtliche Grundlage gibt auf die sich das stützt.
Microsoft z.B. gestattet ausdrücklich jederman die Verwendung von Screenshots ihrer Software [1]:
"Microsoft hat keine Einwände gegen die Nutzung von Screen Shots unserer Softwareprodukte in Werbung, auf Produktverpackungen und in Dokumentationen, in Büchern und sonstigen Druckerzeugnissen, auf Videobändern, in Lehrsoftware-Anwendungen, auf Seiten im World Wide Web oder in Fernsehsendungen, Werbespots und Filmen ("Ihr Produkt"), solange die Nutzung nicht abwertend ist [...]"
(wobei völlig unklar ist warum MS meint das es dieser Erlaubnis überhaupt bedarf) um dann gleichzeitig einige Aussagen zu Details der Nutzung zu machen (wobei völlig unklar ist auf welcher rechtlichen Grundlage Diese fußen).
[1]
Zusammenfassung z.B. hier:
http://www.microsoft.com/about/legal/pe ... fault.mspx
Es gibt in diesem Zusammenhang eine gemutmaßte Konsequenz für die Screenshotverwendung von MS-Software in Produkten (z.B. Dokumentationen) die unter freier Lizenz stehen:
da Microsoft behauptet das Recht zu haben die Verwendung von Screenshots seiner Produkte zu regeln und sich auch vorbehält die Regelungen zu ändern, ist theoretisch nicht zu verneinen das MS die Regeln einmal so ändert das sie bereits vorhandene Screenshots in freien Produkten in Widerspruch zur freien Lizenz bringt (bzw. das die Regeln ohnehin noch nie lizenzkonform waren).
Das heißt jedoch auch nichts weiter als das dann die bisherige Lizenz ungültig werden könnte und wieder normales Urheberrecht zur Anwendung käme. Verloren wäre also nichts, nur es müßte u.U. neu lizensiert werden,m falls der Urheber das dann wiederum will.
Wegen dieser Gegebenheiten favorisieren es Manche keine Screenshots von MS Produkten unter freier Lizenz zu verwenden und verwenden z.B. bezüglich OOo nur Screenshots unter Linux (um nicht Betriebssystemelemente von Windows bei OOo-Screenshots abzubilden).
Ich halte von letzterem Vorgehen, zumindest aus 2 Gründen, nichts:
*das Ganze gibt den reinen Phantasiebehauptungen von MS regeln zu können was mit Screenshots ihrer Software geschehen darf, überhaupt erst Gewicht und ist so gesehen ein freiwilligen Einknicken vor unbelegten Behauptungen von Microsoft
*es scheint mir inkonsequent den Ausweg bei Linux zu suchen, denn auch dort behauptet ja MS z.B. REchtsansprüche aus Patenten zu besitzen und mir ist nicht einsichtig warum man dann diese Art der Behauptung grundsätzlich nicht genauso als rechtens annimmt wie die Behauptung zu Rechten an Screenshots
insgesamt:
ich verwende Screenshots von Software i.d. Sinne ganz normal
(was natürlich auch heißt ich mißbrauche sie nicht, denn z.B. eine Darstellung von Irgendwas urheberrechtlich (oder anders) Geschütztem als Screenshot, nur um dieses urheberechtlich Geschützte am Rechtsanspruch Dritter vorbei abzubilden, ist natürlich erkennbar keine richtige Nutzung von Screenshots)
Gruß
Stephan