OpenOffice auch im Betrieb erlaubt?

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von Thalion » Di, 31.10.2006 09:58

komma4 hat geschrieben: [als juristischer Halbgebildeter ausgedrückt, was manN nicht darf]: den Sourcecode ändern und als eigene Leistung verkaufen
Selbst das darf man! Allerdings muss man dem Käufer auch den (geänderten) Quellcode zur Verfügung stellen (gegen Aufwandsentschädigung für das Kopieren).

Im Endeffekt verkauft man dann nicht den Quellcode, die Dienstleistung des änderns (z.B. das einbauen eines Kundenwunsches).


Aber generell ... solang man OpenOffice.org "nur" einsetzen will, darf man das. Es macht keinen unterschied, ob privat oder in der Firma, ob auf einem Arbeitsplatz oder auf 10.000.

André

von komma4 » Di, 31.10.2006 09:32

Falsch.
Jeder darf OOo einsetzen, auch kommerziell.


[als juristischer Halbgebildeter ausgedrückt, was manN nicht darf]: den Sourcecode ändern und als eigene Leistung verkaufen

Gegen den Einsatz in Deiner Firma spricht erstmal nichts.

Viel Erfolg

OpenOffice auch im Betrieb erlaubt?

von SquallPM » Di, 31.10.2006 09:15

Hi,

da sich meine Firma wo ich arbeite dafür interessiert auf OpenOffice umzusteigen, um Gebühren für das Microsoft Office zu sparen habe ich mich mal etwas umgehört und mir ist zu Ohren gekommen, dass OpenOffice zwar für Private zwecke erlaubt ist, jedoch nicht für Betriebliche Zwecke genutzt werden darf.

Meine Frage ist nun, ob daran etwas wahres ist oder ob OpenOffice auch im Betrieb genutzt werden darf.

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