von Constructus » Mo, 17.01.2011 01:36
Übrigens ist die Funktion ja bei neueren WINOffice (>= 2003??) bereits im WIN integriert.
Mal zur Sicherheit: es geht hier nur um MS Office und die Funktion ist NICHT in Windows integriert, sondern Bestandteil von MS Office.
Ist bekannt, nur hatte ich WINOffice = MSO gesetzt; beides sind ja Kurzbezeichnungen für die Büroprogrammsammlung aus Redmond. Nur funktionieren neue MSO nicht auf alten Betriebssystemen wie etwa WIN98II; somit entsteht eine stille Verknüpfung von MS Windows und MS Office.
Hat das WIN- Dokument Makros oder feste Gestaltungselemente, läuft man in so einem Fall Gefahr, daß die Dokumentiersicherheit verloren geht, soll heißen, daß die konvertierten Dokumente die Nachweisfähigkeit im Rechtsfall verlieren.
Höre ich hier zum ersten Mal, wo gibt es dazu Informationen?
Nein, ist meine Erfahrung. Konvertiere ich ein MSO- Dokument mit umfangreicher grafischer Gestaltung und evtl. auch noch Makros, ist das Dokument im OO nachher in keiner Weise mehr mit dem Original identisch. Muß ich dann Dokumente mit Eingaben aus dem Schulbetrieb z.B. abspeichern und unter OO ausdrucken, zerpflückt jeder Rechtskundige ein solches Exemplar in Minutenschnelle. Muß also z.B. ein Lehrer seine Beurteilungen auch elektronisch dokumentieren, kommt er nicht drumherum, die gleiche Software zu nutzen wie der Ersteller des Formulars.
Daher auch meine Idee, den Formularersteller dazu zu bringen, OO als Basis zu nutzen statt MSO; auf jedem WIN- Rechner kann ja zumindest ein portables OO genutzt werden, dagegen auf einem alternativen BS geht das Nutzen von MSO nur mit Krücken.
Ein rechtssicheres elektronisches Dokument ist meines bisherigen Wissens nach jedenfalls ein signiertes Dokument und bei diesem ist dann jede Änderung (also auch Konvertiuerung) beweisbar, jedoch (üblicherweise) nicht die konkrete Änderung, sondern nur das das Dokument irgendwie verändert wurde.
Auch dies ist bekannt, nur gibt es ja auch feine Unterschiede in der Rechtssicherheit. Verträge und Urkunden sind eigentlich nur im Original mit Unterschrift gültig; das Anerkennen der Unterzeichnung per Signatur ist ja schon ein Aufweichen alter BGB- Vorschriften. Aber z.B. Buchhaltungseinträge müssen nicht versiegelt oder signiert werden und gelten dennoch als rechtssicher.
Wie diese Dinge sich hingegen auf Makros oder feste Gestaltungselemente (was meint Letzteres?) beschränken sollten ist mir unklar/unverständlich einerseits technisch, andererseits in Bezug auf die Rechtssicherheit.
Besser sollte es heißen: die mit grafischen Elementen und Makros ausgestatteten Dokumente ändern sich bei Konvertierung, und zwar je aufwendiger die Gestaltung, desto schlechter das Ergebnis der Umwandlung.
Das ist der 2. Versuch der Übermittlung der Antwort; die erste hat die Forensoftware leider unwiederbringlich abgeschossen.
Gruß
Constructus
[quote][quote]Übrigens ist die Funktion ja bei neueren WINOffice (>= 2003??) bereits im WIN integriert.[/quote]
Mal zur Sicherheit: es geht hier nur um MS Office und die Funktion ist NICHT in Windows integriert, sondern Bestandteil von MS Office.[/quote]
Ist bekannt, nur hatte ich WINOffice = MSO gesetzt; beides sind ja Kurzbezeichnungen für die Büroprogrammsammlung aus Redmond. Nur funktionieren neue MSO nicht auf alten Betriebssystemen wie etwa WIN98II; somit entsteht eine stille Verknüpfung von MS Windows und MS Office.
[quote][quote]Hat das WIN- Dokument Makros oder feste Gestaltungselemente, läuft man in so einem Fall Gefahr, daß die Dokumentiersicherheit verloren geht, soll heißen, daß die konvertierten Dokumente die Nachweisfähigkeit im Rechtsfall verlieren.[/quote]
Höre ich hier zum ersten Mal, wo gibt es dazu Informationen?[/quote]
Nein, ist meine Erfahrung. Konvertiere ich ein MSO- Dokument mit umfangreicher grafischer Gestaltung und evtl. auch noch Makros, ist das Dokument im OO nachher in keiner Weise mehr mit dem Original identisch. Muß ich dann Dokumente mit Eingaben aus dem Schulbetrieb z.B. abspeichern und unter OO ausdrucken, zerpflückt jeder Rechtskundige ein solches Exemplar in Minutenschnelle. Muß also z.B. ein Lehrer seine Beurteilungen auch elektronisch dokumentieren, kommt er nicht drumherum, die gleiche Software zu nutzen wie der Ersteller des Formulars.
Daher auch meine Idee, den Formularersteller dazu zu bringen, OO als Basis zu nutzen statt MSO; auf jedem WIN- Rechner kann ja zumindest ein portables OO genutzt werden, dagegen auf einem alternativen BS geht das Nutzen von MSO nur mit Krücken.
[quote]Ein rechtssicheres elektronisches Dokument ist meines bisherigen Wissens nach jedenfalls ein signiertes Dokument und bei diesem ist dann jede Änderung (also auch Konvertiuerung) beweisbar, jedoch (üblicherweise) nicht die konkrete Änderung, sondern nur das das Dokument irgendwie verändert wurde.[/quote]
Auch dies ist bekannt, nur gibt es ja auch feine Unterschiede in der Rechtssicherheit. Verträge und Urkunden sind eigentlich nur im Original mit Unterschrift gültig; das Anerkennen der Unterzeichnung per Signatur ist ja schon ein Aufweichen alter BGB- Vorschriften. Aber z.B. Buchhaltungseinträge müssen nicht versiegelt oder signiert werden und gelten dennoch als rechtssicher.
[quote]Wie diese Dinge sich hingegen auf Makros oder feste Gestaltungselemente (was meint Letzteres?) beschränken sollten ist mir unklar/unverständlich einerseits technisch, andererseits in Bezug auf die Rechtssicherheit.[/quote]
Besser sollte es heißen: die mit grafischen Elementen und Makros ausgestatteten Dokumente ändern sich bei Konvertierung, und zwar je aufwendiger die Gestaltung, desto schlechter das Ergebnis der Umwandlung.
Das ist der 2. Versuch der Übermittlung der Antwort; die erste hat die Forensoftware leider unwiederbringlich abgeschossen.
Gruß
Constructus