von Heidelbaer » Di, 17.02.2009 08:18
Richtig. Vetrag fristlos kündigen. Geltend machen, dass ein Irrtum erregt wurde, das du dich getäuscht fühlst und den "Service" dieses Unternehmens nie in Anspruch nehmen wolltest und auch nicht wirst. Die evtl. gegebene Einzugsermächtigung widerrufen und auf widerspruchsfähige Rechnung in Papierform bestehen. Darauf hinweisen, dass die Forderungen von Seiten der Firma strittig sind, und du der Weitergabe deiner Daten an Kredittsicherungsfirmen und Schufa ausdrücklich widersprichst. Für den Fall des Nicht-Akzeptierens dieser Kündigung straf- und zivilrechtliche Schritte vorbehalten.Eingeschrieben mit Rückschein. Alle Abbuchungen vom Giro zurückbuchen (mühsam, aber lohnt sich). Irgendwelche Schreiben was Mahnungen, Inkasso und Co angeht ignorieren, erst bei gerichtlichem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen und abwarten, ob die Abzocker wirklich glauben, sie könnten einem Richter erklären, warum sie tatsächlich Geld von dir bekommen sollen.
Heidelbaer
Richtig. Vetrag fristlos kündigen. Geltend machen, dass ein Irrtum erregt wurde, das du dich getäuscht fühlst und den "Service" dieses Unternehmens nie in Anspruch nehmen wolltest und auch nicht wirst. Die evtl. gegebene Einzugsermächtigung widerrufen und auf widerspruchsfähige Rechnung in Papierform bestehen. Darauf hinweisen, dass die Forderungen von Seiten der Firma strittig sind, und du der Weitergabe deiner Daten an Kredittsicherungsfirmen und Schufa ausdrücklich widersprichst. Für den Fall des Nicht-Akzeptierens dieser Kündigung straf- und zivilrechtliche Schritte vorbehalten.Eingeschrieben mit Rückschein. Alle Abbuchungen vom Giro zurückbuchen (mühsam, aber lohnt sich). Irgendwelche Schreiben was Mahnungen, Inkasso und Co angeht ignorieren, erst bei gerichtlichem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen und abwarten, ob die Abzocker wirklich glauben, sie könnten einem Richter erklären, warum sie tatsächlich Geld von dir bekommen sollen.
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