von chrk » Di, 13.01.2009 15:05
Diplomand hat geschrieben:Die Nummer der Fußnote bleibt nämlich auf der vorigen Seite stehen, nachdem er umgebrochen hat,
Der Fußnotenanker ist die Referenz auf die Fußnote im Text, das Nümmerchen direkt an der Fußnote ist das Fußnotenzeichen. (Writer-Terminologie).
Wenn dieser Fußnotenanker weit unten auf der Seite steht, passt nur noch so viel Fußnote darunter wie freier Satzspiegel ist, danach bricht Writer um. Wenn Du in der Fußnoten-Absatzvorlage auch noch die Schusterjungen- und Hurenkinderregeln aktiviert hast, werden die auch berücksichtigt.
Unter Extras>Fußnoten kannst Du für mehrseitige Fußnoten noch Hinweistexte am Fußnotenende/auf Folgeseiten eingeben.
Wenn Du noch nicht bei der finalen Druckfassung bist, mach Dir aber über solche Kleinigkeiten wie die Umbrüche bei Fußnoten keinen großen Kopf. Wenn Du später noch irgendwo Text einfügst, verschiebst oder löschst, sieht alles wieder ganz anders aus. Da reichen manchmal ein paar Zeichen und der ganze Umbruch steht vor ganz neuen Voraussetzungen.
[quote="Diplomand"]Die Nummer der Fußnote bleibt nämlich auf der vorigen Seite stehen, nachdem er umgebrochen hat, [/quote] Der Fußnotenanker ist die Referenz auf die Fußnote im Text, das Nümmerchen direkt an der Fußnote ist das Fußnotenzeichen. (Writer-Terminologie).
Wenn dieser Fußnotenanker weit unten auf der Seite steht, passt nur noch so viel Fußnote darunter wie freier Satzspiegel ist, danach bricht Writer um. Wenn Du in der Fußnoten-Absatzvorlage auch noch die Schusterjungen- und Hurenkinderregeln aktiviert hast, werden die auch berücksichtigt.
Unter Extras>Fußnoten kannst Du für mehrseitige Fußnoten noch Hinweistexte am Fußnotenende/auf Folgeseiten eingeben.
Wenn Du noch nicht bei der finalen Druckfassung bist, mach Dir aber über solche Kleinigkeiten wie die Umbrüche bei Fußnoten keinen großen Kopf. Wenn Du später noch irgendwo Text einfügst, verschiebst oder löschst, sieht alles wieder ganz anders aus. Da reichen manchmal ein paar Zeichen und der ganze Umbruch steht vor ganz neuen Voraussetzungen.