Änderung in einer Tabelle überschreibt auch andere Tabellen

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Re: Änderung in einer Tabelle überschreibt auch andere Tabellen

von Stephan » So, 23.03.2008 20:36

Ich habe ein OpenOffice-Calc-Dokument mit mehreren Tabellenblättern. In einer Tabelle habe ich eine Referenz auf ein anderes OpenOffice-Dokument eingefügt.
Seit ich diese externe Referenz drinnen habe, erscheinen Änderungen in einer Zelle auch in den jeweiligen Zellen aller anderen Tabellen. Auch Löschen oder Einfügen von Zeilen/Spalten wird 1:1 so in allen anderen Tabellenblättern des Dokumentes durchgeführt.
Könntest Du bitte das genaue Vorgehen erklären, es gibt ja mehrere Möglichkeiten für das ganz allgemeine 'Referenz setzen' - eigentlich gehts doch sicher um eine Verknüpfung(?)
Danke, OpenOffice!
Ich bin mir über die Ursache noch nicht im Klaren, deswegen frage ich oben, aber selbst wenn OOo technisch schuld wäre weißt Du das Du erstens die entsprechende Lizenz akzeptiert hast, Dich zweitens (wenn kein Backup vorliegt) eine Teilschuld trifft und das man sich drittens gegen solche Vorfälle, wenn geschäftliche Dinge betroffen sind, eigentlich durch Abschluss einer Versicherung absichern sollte? Im Konkreten hilft das auch nicht gegen Datenverlust durch unterlassenes Backup, hilft Dir aber in Fällen wo Notwendigkeit zur Wiederherstellung von Daten besteht die mit Kosten verbunden sind - Ausfall einer Festplatte wäre ein ganz typischer Fall, weil dort der Hersteller ansich auch regelmäßig nur für die reine Hardware haftet, Du aber auf den Kosten für die Datenwiederherstellung, ohne eigene Absicherung, regelmäßig sitzen bleibst.
Ich möchte jetzt hier kein Versicherungsunternehmen bewerben, deshalb google einfach nach beispielsweise "Software Versicherung", da finde ich gleich diverse entsprechende Angebote für solche Versicherungen. Einen entsprechenden Übersichtsartikel des Mittelstandswikis zur Problematik findest Du z.B. hier:
http://www.mittelstandswiki.de/Softwareversicherung
Gibt es sowas?
Im Prinzip ja. Oder dachtest Du das jeder der was mit IT zu tun hat automatisch nicht für Verschulden haftet. Nur falls Du als Unternehmer Deine Vertragsfreiheit wahrnimmst und darauf verzichtest, war das leider Dein Verschulden, denn Du hast ja die Lizenzvereinbarung akzeptiert. Im Grundsatz würde Dir deshalb wohl auch jeder empfehlen für solch wichtige, geschäftliche Dinge Dich zumindest beraten zu lassen, wenn nicht sogar besser gleich einen kompetenten Dienstleister zu beauftragen.
Für den Fall das die fehlerhafte Datei durch z.B. jemanden beruflich erstellt worden wäre (ich mache solche Dinge z.B. beruflich) würde der natürlich - je nach Vertragsvereinbarung - für den entstandenen Schaden haften.


Gruß
Stephan

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