von Gert Seler » Do, 15.05.2008 13:56
Hallo hylli,
vom einfachen Menschenverstand her entspricht die VFE den Zinsen der laut Fälligkeit zu zahlenden Raten.
z.B der Abtrag des Kredits erfolgt über 25Jahre. Nach 15Jahren gewinnst Du im "Lotto" und kündigst zum nächsten "1.Januar".
Die Restschuld soll am 31.12. des lfd. Jahres getilgt (bezahlt) werden.
Die Bank fordert den "Zinsbetrag" zum vereinbarten Zinssatz der restlichen 10 Jahre als Entschädigung.
Wenn es aber zur Berechnung der VFE 2 verschiedene Berechnungswege gibt, sollte man sich an einen Fachmann
wenden oder aber ein gebrauchtes "ab Excel_2000" erstehen. Ebenso könnte ein guter Bekannter seinen "Excel_PC"
zur Verfügung stellen.
Ansonsten muß ich leider passen.
mfg
Gert
Hallo hylli,
vom einfachen Menschenverstand her entspricht die VFE den Zinsen der laut Fälligkeit zu zahlenden Raten.
z.B der Abtrag des Kredits erfolgt über 25Jahre. Nach 15Jahren gewinnst Du im "Lotto" und kündigst zum nächsten "1.Januar".
Die Restschuld soll am 31.12. des lfd. Jahres getilgt (bezahlt) werden.
Die Bank fordert den "Zinsbetrag" zum vereinbarten Zinssatz der restlichen 10 Jahre als Entschädigung.
Wenn es aber zur Berechnung der VFE 2 verschiedene Berechnungswege gibt, sollte man sich an einen Fachmann
wenden oder aber ein gebrauchtes "ab Excel_2000" erstehen. Ebenso könnte ein guter Bekannter seinen "Excel_PC"
zur Verfügung stellen.
Ansonsten muß ich leider passen.
mfg
Gert