Hey Stefan, hallo Hecht,
Das war mir (im Grundsatz) auch bekannt, aber ist das inzwischen auch für eine Privatseite so ernst?
Na ja, wo zieht man die Grenze zwischen einer Privatseite und einer "nicht Privatseite"? Das Internet ist eben nicht privat sondern öffentlich, und da gelten die entsprechenden Verordnungen und Gesetze.
OK, bei einer reinen Privatseite ohne sonstige Verbindungen wird sicher niemand direkt klagen oder verurteilen, aber wo ist die Abgrenzung?
Die aktuelle Rechtsprechung sieht die Notwendigkeit von Impressum und anderen Vorschriften jedenfalls schon dann gegeben, wenn Angebote auftauchen, die unter das Fernsabsatzgesetz fallen (also jegliches Verkaufsangebot - und das ist auf der Seite z.B. schon der Fall) sowie immer dann, wenn Links zu anderen Seiten auf der Homepage vorhanden sind. Dann muss sich nämlich der Linksetzer die Inhalte der verlinkten Seiten anrechnen lassen, und da helfen dann auch keine Ausschlussklauseln. Dennoch sollte man diese unbedingt haben, schützen sie doch vor grundsätzlicher Anrechnung. Dann wird nur noch überprüft, ob der Linksetzer Kenntnis von verbotenen Inhalten haben müsste - oder ob er entsprechende Sorgfalt hat walten lassen.
Und welche Seite ist schon ohne Links....
Also, gelten die Impressumspflicht und andere Sorgfaltspflichten für alle Seiten, auch für private.
denn allgemeine Versuche der Abmahnung sind doch kein Gesetz .
Fernabsatzgesetz, Telekommunikationsgesetz, BGB.... ich bin kein Rechtsanwakt und müsste die entsprechenden Vorschriften selbst heraussuchen - aber das ist sichelich nicht Sinn dieses Threads.
Ich hoffe, die Infos helfen.
Gruss
Thomas